Besprechungsraum mit Vertragsdokumenten und Stift

Kommerzielle Vertragsgestaltung nach BGB

Grenzüberschreitende Corporate-Mediation und regulatorische Ausrichtung für produzierende Unternehmen im EU-Binnenmarkt
15+

Jahre Erfahrung im deutschen Zivilrecht

120+

erfolgreich begleitete Mediationsverfahren

Ihre Vorteile

Konkrete Ergebnisse für Ihr Unternehmen

Jede Leistung ist auf die Anforderungen produzierender Unternehmen im EU-Binnenmarkt zugeschnitten.
1

Rechtssichere Verträge nach BGB

Wir prüfen und gestalten Ihre kommerziellen Verträge so, dass Leistungsstörungen und Gewährleistungsfälle klar geregelt sind. Das Risiko teurer Auseinandersetzungen sinkt messbar.

Ergebnis: kalkulierbare Haftung, weniger Streitigkeiten.
2

Strukturierte Mediation bei grenzüberschreitenden Konflikten

Unsere Mediatoren führen Verfahren nach EU-Mediationsrichtlinie durch – mit klaren Protokollen, die Sprachbarrieren und unterschiedliche Rechtskulturen überbrücken.

Ergebnis: schnellere Einigung, geringere Verfahrenskosten.
3

Compliance mit EU-Richtlinien für Maschinenbauer

Wir begleiten die Konformitätsbewertung Ihrer Produkte – von der Maschinenrichtlinie bis zur CE-Kennzeichnung. Die Dokumentation wird prüffähig aufgesetzt.

Ergebnis: reibungsloser Marktzugang, vermiedene Bußgelder.
4

Regulatory Alignment für Serienfertiger

Wir analysieren Ihre Produktionsprozesse auf Einhaltung der relevanten EU-Verordnungen und passen interne Richtlinien an. Änderungen in der Normenlandschaft werden frühzeitig berücksichtigt.

Ergebnis: kontinuierliche Compliance ohne Betriebsunterbrechung.
5

Präventive Vertragsprüfung vor neuen Lieferbeziehungen

Vor Abschluss internationaler Rahmenverträge prüfen wir Klauseln zu Gewährleistung, Haftung und Gerichtsstand. So vermeiden Sie unerwartete Risiken aus unterschiedlichen Rechtsordnungen.

Ergebnis: verhandelte Verträge mit klaren Verantwortlichkeiten.
6

Schulung Ihrer Rechtsabteilung zu BGB und EU-Normen

Wir bieten praxisnahe Workshops zu aktuellen BGH-Urteilen und neuen EU-Richtlinien an. Ihre Mitarbeiter erkennen frühzeitig rechtliche Fallstricke in der täglichen Arbeit.

Ergebnis: gesteigerte Rechtssicherheit im operativen Geschäft.

Leistungsspektrum für Fertigungsunternehmen

Methodisch fundierte Rechtsberatung nach BGB – von der Vertragsprüfung bis zur EU-Compliance.

Kommerzielle Vertragsgestaltung

Entwurf und Prüfung von Liefer-, Werklieferungs- und Rahmenverträgen unter Berücksichtigung der §§ 433 ff., 631 ff. BGB. Inklusive Haftungsbegrenzung und Gewährleistungsausschluss.

Vertragsrecht · Haftungsrisiko senken

Grenzüberschreitende Mediation

Strukturierte Konfliktlösung nach EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG. Wir begleiten Verhandlungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten – sprachlich und kulturell abgestimmt.

Mediation · Verfahrenskosten vermeiden

Regulatory Compliance

Prüfung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitungen. Wir dokumentieren Konformitätsbewertungen und bereiten auf Audits vor.

Compliance · Haftungsausschluss absichern

Due Diligence für Zulieferverträge

Analyse von Lieferkettenvereinbarungen auf kartellrechtliche Risiken und Einhaltung der EU-Hinweisgeberrichtlinie. Inklusive Prüfung von AGB nach § 307 BGB.

Prüfung · Vertragsrisiken identifizieren

Exportkontrollrechtliche Beratung

Prüfung von Dual-Use-Gütern und Embargolagen nach EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821. Wir erstellen interne Richtlinien für den Export von Maschinen und Komponenten.

Exportrecht · Sanktionen vermeiden

Schiedsverfahren und Schlichtung

Vorbereitung und Durchführung von Schiedsverfahren nach DIS-Regeln (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit). Wir vertreten Unternehmen in nationalen und internationalen Streitigkeiten.

Streitbeilegung · Gerichtskosten reduzieren

Bleiben Sie informiert

Erhalten Sie monatlich eine präzise Zusammenfassung aktueller BGB-Urteile und EU-Regularien für die Fertigungsindustrie. Kein Werbebriefing, nur relevante Rechtsentwicklungen.

Individuelle Rückmeldung

Sie haben eine konkrete Frage zu einem Vertragsentwurf oder einer Compliance-Frage? Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung.

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Häufig gestellte Fragen zur Vertragsgestaltung

01

Welche Vertragsform ist für einen Maschinenkauf nach BGB erforderlich?

Für gewerbliche Käufer ist grundsätzlich die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Mündliche Nebenabreden führen oft zu Beweisproblemen. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit klaren Regelungen zu Liefertermin, Zahlungsziel und Gewährleistung schafft Rechtssicherheit. Wir empfehlen stets eine vollständige Dokumentation aller Vereinbarungen.

02

Wie läuft eine grenzüberschreitende Mediation konkret ab?

Zunächst wird ein neutraler Mediator bestimmt, der die Verfahrenssprache und die relevanten Rechtsordnungen beherrscht. In einer gemeinsamen Sitzung werden die Standpunkte der Parteien geklärt. Danach folgen vertrauliche Einzelgespräche, um Interessen und Lösungsoptionen auszuloten. Die Dauer beträgt je nach Komplexität zwei bis fünf Tage. Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

03

Welche EU-Richtlinien muss ein Maschinenbauer zwingend einhalten?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die zentrale Vorschrift. Sie fordert eine Risikobeurteilung, die Erstellung einer Betriebsanleitung in der Landessprache des Betreibers und die CE-Kennzeichnung. Hinzu kommen die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie, falls elektrische Komponenten verbaut sind. Die Nichteinhaltung kann zu Produkthaftungsansprüchen und Marktrücknahmen führen.

04

Was kostet eine Erstberatung zur Compliance-Prüfung?

Die Erstberatung ist eine Bestandsaufnahme und dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir bieten ein transparentes Festpreismodell für die erste Analyse an. Die genauen Kosten besprechen wir im Vorfeld, damit keine Überraschungen entstehen.

05

Kann ich als mittelständisches Unternehmen eine Mediation selbst initiieren?

Ja, jede Partei kann eine Mediation vorschlagen, ohne dass ein Gerichtsverfahren anhängig sein muss. Ein Anruf oder eine E-Mail an den potenziellen Mediator genügt. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Einladung und der Auswahl des geeigneten Verfahrens. Die Mediation ist freiwillig, aber einmal vereinbart, sind die Parteien zur vertrauensvollen Teilnahme verpflichtet.

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